| A |
A
Krafträder mit und ohne Beiwagen |
| A1 |
A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 0,125 l und
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW |
| B |
B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Führersitz (auch mit Anhängern) |
| BE |
BE
Fahrzeuge der Klasse B in Verbindung mit Anhänger über
750 kg, wenn dessen größer als die Leermasse des PKW
ist. Außerdem bei Gesamtmasse von PKW und Anhänger von
mehr als 3,5 t. |
| C |
C
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger) |
| C1 |
C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch
mit Anhänger) |
| CE |
CE
Kraftwagen mit max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Zulässiges Gesamtgewicht darf größer 7500 kg sein
und Anhänger darf 750 kg überschreiten. Auch Sattel-Kfz |
| D |
D
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhänger) |
| D1 |
D1
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen
(auch mit Anhänger) |
| L |
L
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer
Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. |
| M |
M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l |
| T |
T
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h für land- und forstwirtschaftliche
Zwecke |
| Mofa |
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h |