Fahrzeugklassen


A A Krafträder mit und ohne Beiwagen
A1 A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 0,125 l und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
B B Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern)
BE BE Fahrzeuge der Klasse B in Verbindung mit Anhänger über 750 kg, wenn dessen größer als die Leermasse des PKW ist. Außerdem bei Gesamtmasse von PKW und Anhänger von mehr als 3,5 t.
C C Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger)
C1 C1 Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger)
CE CE Kraftwagen mit max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Zulässiges Gesamtgewicht darf größer 7500 kg sein und Anhänger darf 750 kg überschreiten. Auch Sattel-Kfz
D D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger)
D1 D1 Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhänger)
L L Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
M M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l
T T Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
Mofa Mofa Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h

 

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